Die Definition der Weltorganisation UNO

Die Weltorganisation UNO definiert „Behinderung“ in der Behindertenrechtskonvention,
indem sie die Aspekte der WHO aufgreift und weiterentwickelt.

„Die Behinderung eines Menschen wird in der Konvention nicht als feststehender Zustand,
sondern als ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess beschrieben,
der sich nachteilig auswirkt, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen

(Beispiele: Schädigung körperlicher Organe, Blindheit, Gehörlosigkeit, Lernstörungen)

auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen,
die sie an der vollen, wirksamen und gleich berechtigten Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben hindern.“

(Deutsche Behindertenhilfe, Aktion Mensch e.V., 2007)